Die uniVersa Versicherung weist darauf hin, dass jährlich bis zu 30.826 Euro als Sonderausgaben in der ersten Altersvorsorge-Schicht nutzbar sind. Darin enthalten sind Beispiel Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder private Rürup-Renten. Darüber hinaus können Angestellte in der betrieblichen Altersversorgung steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 8.112 Euro inklusive Arbeitgeberzuschuss umwandeln. Zusätzlich wurde der Freibetrag für krankenversicherungsfreie Betriebsrenten auf 197,75 Euro im Monat angehoben und entlastet Abfindungen bis 23.730 Euro.