Neues Kapitel nach Ablauf der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 2.2.2023

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Medienberichten zufolge wird Bundesarbeitsminister Hubertus Heil voraussichtlich am 2. Februar 2023 die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufheben. Eigentlich war geplant, dass diese Verordnung bis zum 7. April 2023 gültig bleibt. Jedoch hat sich Bundesarbeitsminister Heil dazu entschlossen, sie vorzeitig im Rahmen einer Minister-Verordnung aufzuheben.

Betrieblicher Corona-Schutz: Bundesweite Vorgaben nicht länger erforderlich

Gemäß Heil von der Agentur Reuters haben die besonderen Hygiene-Vorkehrungen insbesondere während der Hochphasen der Pandemie einen wichtigen Zweck erfüllt. Durch umfangreiche Schutzmaßnahmen konnte eine Ausbreitung des Virus am Arbeitsplatz wirksam verhindert und somit sowohl Arbeits- als auch Produktionsausfälle vermieden werden. Aufgrund der sinkenden Zahl von Neuerkrankungen aufgrund der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung sind landesweite einheitliche Vorgaben für den betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr erforderlich.

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