Lang-Lkw des Typ 1 nicht kompatibel mit Kombiniertem Verkehr

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Die Bundesregierung hat das ambitionierte Ziel, den Anteil des Schienengüterverkehrs bis 2030 auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen mehr Transporte von der Straße auf die umwelt- und klimafreundlichere Schiene verlagert werden. Jedoch stellt die Zulassung von Lang-Lkw des Typ 1 („verlängerter Sattelauflieger“) eine Herausforderung dar. Der Einsatz dieser Fahrzeuge führt zu einer Verbilligung des Straßentransports, was wiederum dazu führt, dass Unternehmen ihre Transporte von der Schiene zurück auf die Straße verlagern.

Widerspruch: Lang-Lkw ermöglichen billigere Straßentransporte und verdrängen Schiene

Durch den Einsatz von Lang-Lkw können Unternehmen größere Ladungen transportieren, ohne signifikant höhere Betriebskosten zu haben. Dies führt zu einer Kostenersparnis im Straßentransport und veranlasst Unternehmen dazu, ihre Transporte von der Schiene zurück auf die Straße zu verlagern. Dies steht jedoch im Konflikt mit den verkehrspolitischen Zielen der Bundesregierung, die eine Verlagerung von Transporten auf die umweltfreundlichere Schiene anstreben.

Die Verwendung von Lang-Lkw des Typ 1 im Kombinierten Verkehr stellt eine Herausforderung dar, da diese Fahrzeuge aufgrund ihrer Überlänge nicht für den Transport von Ladeeinheiten zum Umschlagbahnhof geeignet sind. Diese Ladeeinheiten müssen jedoch auf die Schiene verladen werden, um die Vorteile des Kombinierten Verkehrs, wie die Umweltfreundlichkeit und die Entlastung der Straßeninfrastruktur, voll auszuschöpfen. Es ist wichtig, alternative Lösungen zu finden, um den Einsatz von Lang-Lkw im Kombinierten Verkehr zu ermöglichen.

Die Überlänge der Lang-Lkw des Typ 1 macht sie ungeeignet für den Kombinierten Verkehr. Um sie dennoch KV-fähig zu machen, müssten sie speziell konstruiert werden, was mit hohen Zusatzkosten verbunden ist. Durch die reduzierte Innenraumhöhe des verlängerten Sattelanhängers verringert sich das Transportvolumen sogar, sodass das Gesamtvolumen geringer ausfällt als bei einem herkömmlichen KV-fähigen Sattelauflieger mit Standardlänge. Zusätzlich können diese speziellen Lang-Lkw nicht in die gängigen Doppeltaschenwagen des Schienengüterverkehrs verladen werden.

Durch die einheitliche Länge von 13,60 Metern bei herkömmlichen Sattelanhängern ist deren Einsatz im kombinierten Verkehr Straße-Schiene europaweit problemlos möglich. Eine Zulassung von verlängerten Sattelaufhängern würde nicht nur den Wert tausender Eisenbahnwagen mindern, sondern auch die Standardisierung im kombinierten Verkehr gefährden.

Um das Ziel der Verlagerung von Transporten auf die Schiene zu erreichen und den Kombinierten Verkehr weiter zu fördern, empfiehlt es sich, die Zulassung von Lang-Lkw des Typs 1 auslaufen zu lassen. Stattdessen sollten die verbleibenden Lang-Lkw-Typen so entwickelt werden, dass sie für den Kombinierten Verkehr geeignet sind. Es ist fragwürdig, dass bisher nur eine Ladeeinheit im Kombinierten Verkehr erlaubt ist, obwohl die meisten Lang-Lkw-Typen in der Regel problemlos mehrere Ladeeinheiten transportieren können.

Die Entscheidung, die Zulassung von Gigalinern für weitere Jahre zu verlängern, würde den Zielen der Verkehrspolitik widersprechen. Stattdessen sollten Maßnahmen ergriffen werden, um den Kombinierten Verkehr zu stärken und den Einsatz von Lang-Lkw zu optimieren. Nur durch diese Maßnahmen kann eine nachhaltige und effiziente Verkehrswende erreicht werden, die den Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz entspricht.

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