Höhere Verdienstgrenze bei Minijobs ab 2024

0

Die Erhöhung des Mindestlohns hat direkte Auswirkungen auf die Verdienstgrenze bei Minijobs. Diese wird zum 1. Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro angehoben.

Neue Mindestlohnregelung ab Januar 2024: 12,41 Euro pro Stunde

Ab dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein erhöhter Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Diese Anhebung erfolgt nach der vorherigen Erhöhung auf zwölf Euro pro Arbeitsstunde am 1. Oktober 2022. Der neue Mindestlohn betrifft alle volljährigen Arbeitnehmer, mit Ausnahme von Auszubildenden, Pflichtpraktikanten, freiwilligen Praktikanten mit einer Praktikumsdauer von unter drei Monaten und Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Wochen nach Arbeitsbeginn.

Dynamische Geringfügigkeitsgrenze steigt ab 2024 auf 538 Euro

Der Mindestlohn hat Auswirkungen auf die Verdienstgrenze bei Minijobs, die sich nach dem Mindestlohn richtet. Ab dem 1. Januar 2024 wird diese Grenze von 520 Euro auf 538 Euro angehoben. Das bedeutet, dass das monatliche Arbeitsentgelt eines Minijobbers nicht über 538 Euro liegen darf, um weiterhin als geringfügig beschäftigt zu gelten. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Verdienstgrenze überschritten werden darf, wie zum Beispiel bei Krankheitsvertretungen.

Erhöhung des Mindestlohns: Neue Untergrenze im Übergangsbereich

Mit der Erhöhung des Mindestlohns und der Geringfügigkeitsgrenze gibt es auch eine Anpassung der Untergrenze im Übergangsbereich, dem sogenannten Midijob. Die neue Untergrenze beginnt bei einem monatlichen Arbeitsentgelt, das über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, und endet bei 2.000 Euro pro Monat. Dadurch verschiebt sich der Startpunkt der Untergrenze von 520,01 Euro auf 538,01 Euro monatlich.

Neue Regelung für Arbeitnehmer mit niedrigem monatlichen Arbeitsentgelt

Personen, die bis zum 30. September 2022 ein monatliches durchschnittliches Arbeitsentgelt von bis zu 520 Euro erzielten, konnten aufgrund von Bestandschutzregelungen bis zum 31. Dezember 2023 unter den alten Midijob-Bedingungen versicherungspflichtig in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleiben. In der Rentenversicherung galt jedoch bereits ein Minijob. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Beschäftigte, die weiterhin kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig bleiben möchten, ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von über 538 Euro haben. Ansonsten handelt es sich um einen Minijob, der der Minijobzentrale gemeldet werden muss.

Neue Regelungen in der Sozialversicherung: Weitere Anpassungen bekanntgegeben

Neben den bereits erwähnten Änderungen gibt es weitere Neuerungen in der Sozialversicherung, die Bereiche wie Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Hinzuverdienstgrenzen bei Rente wegen Erwerbsminderung betreffen. Details zu diesen Anpassungen sind in einem Artikel verfügbar.

Mindestlohn erhöht sich: Was bedeutet das für Beschäftigte?

Die neuen Regelungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn und der Sozialversicherung haben sowohl Vor- als auch Nachteile für Arbeitnehmer und Unternehmen. Eine positive Auswirkung ist die gerechtere Bezahlung durch die Erhöhung des Mindestlohns sowie die steigenden Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs. Allerdings müssen Unternehmen ihre Beschäftigungsverhältnisse anpassen und die neuen Regeln genau beachten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Um die Vorteile der neuen Regelungen optimal zu nutzen, empfiehlt es sich, frühzeitig Experten in diesem Bereich zu Rate zu ziehen.

Lassen Sie eine Antwort hier