Neuregelung betrifft auch bestehende KWK-Anlagen

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Die KWK-Branche sieht sich aufgrund neuer Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 mit erheblichen Veränderungen konfrontiert. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Das BHKW-Infozentrum weist auf die weitreichenden Folgen dieser Änderung hin.

Unterschiede bei Energiesteuer-Entlastung in KWK-Anlagen beachten

Trotz des Auslaufens der vollständigen Steuerentlastung haben Betreiber von KWK-Anlagen weiterhin die Option, die teilweise Steuerentlastung zu nutzen. Die entsprechenden Regelungen sind im § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG festgelegt. Es ist jedoch zu beachten, dass der Unterschied zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Energiesteuer-Entlastung je nach verwendeter Brenn- oder Kraftstoffart variieren kann. Bei der Verwendung von Erdgas ist dieser Unterschied tendenziell geringer als bei anderen Brenn- und Kraftstoffen.

Bestehende KWK-Anlagen müssen neue Regelungen beachten

Die Neuregelung im Energiesteuergesetz betrifft nicht nur zukünftige KWK-Anlagen, sondern auch bereits bestehende Anlagen. Das bedeutet, dass auch Betreiber von älteren KWK-Anlagen die neuen Regelungen beachten und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen.

Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen

Ab 2024 treten neue Regelungen im Energiesteuergesetz in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf die KWK-Branche haben. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist nicht mehr möglich, stattdessen können Betreiber nun die teilweise Steuerentlastung nutzen. Dabei ist zu beachten, dass es bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen Unterschiede geben kann. Auch bereits bestehende Anlagen müssen sich an die neuen Regelungen anpassen. Die KWK-Branche sieht sich somit neuen Herausforderungen gegenüber.

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