Steuerliche Forschungsförderung: Attraktive Quoten und erweiterter Umfang

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Die Forschungszulage ist ein bedeutender Bestandteil des Wachstumschancengesetzes und bietet Unternehmen erhebliche Vorteile. Mit der geplanten Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro werden Unternehmen in der Lage sein, ihre Forschungsprojekte umfassender zu finanzieren und ihre Innovationsfähigkeit zu steigern. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.

Steuergutschrift: Bemessungsgrundlage für Forschungsförderung mehr als verdoppelt

Die Bemessungsgrundlage stellt einen wichtigen Faktor für die steuerliche Förderung von Forschungsprojekten dar. Mit den neuen Regelungen besteht die Möglichkeit, dass sie zukünftig bis zu 10 Mio. Euro betragen kann. Diese erhöhte Bemessungsgrundlage ermöglicht es Unternehmen, eine größere finanzielle Unterstützung zu erhalten und ihre Forschungsaktivitäten effektiver durchzuführen. Dabei werden 25 bzw. 35 Prozent der Bemessungsgrundlage als Steuergutschrift gefördert, abhängig von der Größe des Unternehmens.

  • Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.07.2020 können Unternehmen förderfähige Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 2 Mio. Euro als Bemessungsgrundlage geltend machen
  • Für förderfähige Aufwendungen, die zwischen dem 30.06.2020 und dem Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes entstanden sind, gilt eine maximale Bemessungsgrundlage von 4 Mio. Euro
  • Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, können förderfähige Aufwendungen eine Bemessungsgrundlage von bis zu 10 Millionen Euro erreichen

Bisher wurden nur 10 Prozent der Mittel der Forschungszulage genutzt, obwohl diese verfügbar waren. Dies wurde im Deutschen Bundestag thematisiert, wo auch neue Regelungen zur Forschungszulage präsentiert wurden. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte, dass die Nutzung der Forschungszulage in den letzten Jahren langsam gestiegen sei. Die neuen Regelungen sollen eine umfassende Nutzung der steuerlichen Forschungsförderung ermöglichen und eine „Full-Flavor-Variante“ der Forschungszulage einführen.

Mehr Förderung für Unternehmen durch erhöhte Bemessungsgrundlage der Forschungszulage

  1. Durch die Anhebung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro können Unternehmen eine höhere Förderung für ihre Forschungsprojekte beantragen. Dies schafft finanzielle Spielräume, um innovative Lösungen zu entwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken
  2. Die Förderquoten der steuerlichen Forschungsförderung sind attraktiv und bieten Unternehmen finanzielle Vorteile. Die Höhe der Forschungszulage beträgt in der Regel 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kann jedoch für kleine und mittlere Unternehmen auf 35 Prozent erhöht werden
  3. Mit der Erweiterung des Förderumfangs der Forschungszulage können Unternehmen nun auch Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geltend machen. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung erleichtert die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  4. Die Forschungszulage ermöglicht es Unternehmen, Personalkosten und Sachkosten zu übernehmen, um zusätzliches Wissen zu generieren. Dies wirkt sich positiv auf die heimische Wertschöpfung aus und fördert die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft

Unternehmen können von den neuen Regelungen zur Forschungszulage profitieren. Die erhöhte Bemessungsgrundlage von 10 Mio. Euro ermöglicht eine größere finanzielle Unterstützung für Forschungsprojekte. Die attraktiven Förderquoten von 25 bzw. 35 Prozent der Bemessungsgrundlage machen die steuerliche Forschungsförderung besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv. Darüber hinaus können nun auch Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert werden, was die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erleichtert.

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