Klimaneutrales Heizen bis 2045: Möglichkeiten mit Infrarotheizungen

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Das neue Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) legt großen Wert auf die schrittweise Umstellung auf klimaneutrales Heizen bis 2045. Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen erfüllen alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und sind die beste Wahl für Industriehallen. Dank großzügiger Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatischer Regelungen können Bestandsanlagen kostengünstig saniert und auf zukunftsweisende Infrarottechnik umgerüstet werden.

Hallenheizungen: Hocheffiziente Infrarotheizungen bleiben Technik der ersten Wahl

  • Auch nach der Implementierung des GEG bleibt die Verwendung von hocheffizienten dezentralen Infrarotheizungen die beste Option für Hallenheizungen, da sie dank ihrer innovativen Multi-Energie- oder E-Hybrid-Systeme alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen können
  • Um klimaneutrales Heizen zu erreichen, gibt es im GEG großzügige Übergangsfristen und Technologieoffenheit für bezahlbare Lösungen
  • Bis zum 30. Juni 2026 (bzw. 30.06.2028) haben Sie die Chance, Ihre Bestandsanlage ohne zusätzliche Auflagen zu einem günstigen Preis zu sanieren und auf energiesparende Infrarottechnik umzurüsten

GEG in Kraft: Beschleunigung der deutschen Wärmewende

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein bedeutender Baustein der deutschen Wärmewende und trat am 1. November 2020 in Kraft. Es legt die energetischen Anforderungen fest, die beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das GEG ersetzt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und hat das Ziel, die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren.

GEG fordert Einsatz erneuerbarer Energien und Energieeffizienz in Heizungs- und Klimatechnik

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt neue Anforderungen für Heizungs- und Klimatechnik mit sich, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern. Der Umstieg auf eine umweltfreundliche Wärmeversorgung erfolgt schrittweise, wobei das Ziel ist, bis 2045 die Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudebereich zu beenden und eine klimaneutrale Lösung zu erreichen.

GEG: Anforderungen an Gewerbe- und Industriehallen für Heizung und Klimatisierung

Nahezu alle beheizten oder klimatisierten Gebäude, einschließlich Gewerbe- und Industriehallen, sind vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) betroffen. Es gibt jedoch Ausnahmen wie Gewächshäuser, Stallanlagen und Zelte. Das GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen diese Gebäude erfüllen müssen, um schrittweise auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umzustellen. Das Ziel des GEG ist es, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben.

Unterschiedliche Fristen für den Einbau erneuerbarer Energien in Heizungen

Das Ziel, dass Heizungen zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren, wird durch unterschiedliche Fristen für Neubauten und Bestandsgebäude umgesetzt. Ab dem 01.01.2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten diesen Anforderungen gerecht werden. Bestandsgebäude in Großstädten haben bis zum 30.06.2026 Zeit, während Bestandsgebäude in kleineren Städten bis zum 30.06.2028 Zeit haben. Diese großzügigen Übergangsfristen ermöglichen eine schrittweise Umstellung auf klimafreundliche Heizungstechnologien.

  • Ab Juni 2026 müssen Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude in Großstädten energetische Vorgaben einhalten
  • Neubauten in kleineren Städten außerhalb von Neubaugebieten haben bis Juni 2028 Zeit

Heizungsanlagen, die bereits 30 Jahre oder länger betrieben werden oder bestimmte Kriterien wie eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW erfüllen, müssen nicht den neuen Anforderungen des GEG entsprechen. Dies gibt Bestandshaltern die Möglichkeit, ihre aktuellen Heizungssysteme weiterhin zu nutzen, ohne zusätzliche Kosten für eine Umrüstung aufbringen zu müssen.

Havariereparatur: Ausnahme für bestehende Heizungsanlagen im GEG

Das neue GEG erlaubt weiterhin den Betrieb und die Reparatur bestehender Gas- oder Ölheizungen. In besonderen Fällen können Eigentümer von der Verpflichtung befreit werden, auf erneuerbare Energien umzusteigen.

Förderung für Energieberatungen bei Wohngebäuden geplant

Die neuen Förderrichtlinien für energieeffiziente Gebäude sind noch nicht endgültig beschlossen, da sie derzeit im Parlament diskutiert werden. Im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) wird voraussichtlich eine Förderung für Energieberatungen in Wohngebäuden angeboten. Die genauen Förderungen für Nichtwohngebäude sind derzeit noch offen und werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Infrarotheizungen: Keine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien in Hallen

Ab 2026 (bzw. 2028) besteht keine Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in hocheffizienten dezentralen Hallenheizungssystemen. Stattdessen müssen diese Systeme eine Energieeffizienz von mindestens 40 Prozent über ein Jahr nachweisen können. Die KÜBLER Technologien MAXIMA oder PRIMA plus sind Beispiele für solche hocheffizienten Infrarotheizungen, die auch ohne erneuerbare Energien bis zum Stichtag 31.12.2044 betrieben werden können. Sie stellen somit eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung für die Hallenheizung dar.

Im Hallenneubau stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, um die Anforderungen an erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu erfüllen. Neben Stromdirektheizungen und H2-ready-Gasheizungen können moderne Infrarotheizungen eine gute Wahl sein. Sie bieten nicht nur eine effiziente Wärmeversorgung, sondern ermöglichen auch die Nutzung von PV-Strom, der vor Ort erzeugt wird und somit den Primärenergiebedarf reduzieren kann.

Eine effektive Steuerung, ein intelligentes Energiemanagement und eine zuverlässige Gebäudeautomatisierung sind in Hallengebäuden unerlässlich. Dezentrale Infrarotheizungsanlagen erfüllen diese Anforderungen mithilfe des fortschrittlichen Steuerungssystems CELESTRA und des leistungsstarken Energiemanagementsystems E.M.M.A.

Infrarotheizungen sind die optimale Lösung für die Beheizung von Hallen. Sie zeichnen sich nicht nur durch ihren hervorragenden Wärmekomfort aus, sondern sind auch äußerst ökonomisch. Dank ihrer energieeffizienten Technologie können sie Heizkosten sparen und somit zu einer effizienten Energienutzung beitragen. Darüber hinaus bieten Infrarotheizungen die Möglichkeit, erneuerbare Energien zu nutzen, was zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Wärmeversorgung beiträgt.

Industriehallen profitieren von den zahlreichen Vorteilen hocheffizienter Infrarotheizungen. Sie sind nicht nur kostengünstig und energieeffizient, sondern bieten auch einen hohen Wärmekomfort. Durch ihre Flexibilität können sie problemlos in bestehende Hallen integriert werden und ermöglichen die Nutzung erneuerbarer Energien. Damit sind sie eine zukunftssichere Lösung für die Hallenheizung und tragen zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende bei.

Nach Inkrafttreten des GEG bleiben hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen die optimale Wahl für Industriehallen. Sie erfüllen alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und überzeugen zudem durch ihre Kosteneffizienz und Energieeinsparung. Dank ihrer Flexibilität ermöglichen sie eine nahtlose Integration erneuerbarer Energien und leisten somit einen maßgeblichen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende. Darüber hinaus bieten sie einen hohen Wärmekomfort und sorgen für ein angenehmes Raumklima in Industriehallen.

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