Planungsträger erhalten Unterstützung bei Repowering von Windenergieanlagen

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Das Repowering von Windenergieanlagen spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung energie- und klimapolitischer Ziele. Der neue Rechtsrahmen stellt jedoch eine große Herausforderung für Planungsträger dar. Die Praxishilfe der Stiftung Umweltenergierecht bietet eine wertvolle Unterstützung, indem sie Planungsträgern hilft, den rechtlichen Rahmen zu verstehen und Repoweringprojekte erfolgreich umzusetzen.

Modernisierung von Windenergieanlagen: Effizienzsteigerung und Klimaschutz

Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, ist der Ausbau der Windenergie an Land unerlässlich. Dabei ist das Repowering, also die Modernisierung oder der Austausch bestehender Windenergieanlagen, von großer Bedeutung. Durch diese Maßnahme kann die Windenergieleistung schnell gesteigert werden, und das an bereits etablierten Standorten. Dennoch gibt es in der Praxis oft Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Repoweringprojekten.

Flächenbereitstellung und Steuerung von Windenergie: Neuer rechtlicher Rahmen

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz und anderen gesetzlichen Bestimmungen hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen für die Flächenbereitstellung und räumliche Steuerung von Windenergieprojekten auf regionaler und kommunaler Ebene neu gestaltet. Diese Änderungen bringen gewisse Erleichterungen, stellen jedoch auch bedeutende Herausforderungen dar. Die Planungsbehörden müssen die neuen Regelungen in ihre Arbeitsabläufe integrieren und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen.

Neue Praxishilfe für das Repowering von Windenergieanlagen

Die Praxishilfe zum Repowering von Windenergieanlagen, verfasst von Dr. Nils Wegner und Steffen Benz, unterstützt Planungsträger bei der Ausweisung von Windenergiegebieten auf regionaler und kommunaler Ebene. Sie kann kostenlos von der Homepage des Umweltbundesamtes heruntergeladen werden.

Im Rahmen des Projekts „Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen“ wurde die Praxishilfe auf Anweisung des UBA erstellt. Die Deutsche WindGuard GmbH und Engemann und Partner, Rechtsanwälte mbB, waren als Projektpartner beteiligt. (70 Wörter)

Landschaftsverbesserung durch Repowering: Planungsträger haben verschiedene Ziele

Bei der planerischen Steuerung des Repowerings können verschiedene Ziele verfolgt werden. Zum einen kann der Fokus darauf liegen, den bestehenden Standort zu erhalten und durch Feinsteuerungen zu optimieren. Zum anderen kann das Repowering genutzt werden, um auf Fehlentwicklungen zu reagieren und die landschaftliche Qualität des Standortes zu verbessern.

Die Praxishilfe gibt einen Überblick darüber, in welchen Fällen der Gesetzgeber bereits abschließende Entscheidungen getroffen hat, die nicht mehr planerisch beeinflusst werden können.

Laut Dr. Nils Wegner ist der rechtliche Rahmen für das Repowering von Windenergieanlagen noch relativ neu. Die Praxishilfe bietet eine umfassende Darstellung dieses Rahmens und beleuchtet auch noch offene Fragen zur Anwendung einzelner Regelungen. Dabei werden Unsicherheiten transparent gemacht und in Einzelfällen wird aufgezeigt, wie das geltende Recht verstanden werden kann. Die Praxishilfe ist somit eine wertvolle Unterstützung für Planungsträger bei der Umsetzung von Repoweringprojekten.

Mehr Windenergieleistung durch Repowering: Praxishilfe für Planungsträger

Planungsträger erhalten durch diese Praxishilfe eine umfassende Unterstützung bei der Förderung von Repoweringvorhaben im Bereich der Windenergie.

Durch den Austausch oder die Modernisierung bestehender Windenergieanlagen kann die Windenergieleistung schnell gesteigert werden. Dieser Prozess findet an bereits akzeptierten Standorten statt und unterstützt somit die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Die Praxishilfe zum Repowering wurde entwickelt, um Planungsträger auf regionaler und kommunaler Ebene bei der Umsetzung von Repoweringprojekten zu unterstützen. Sie bietet eine wertvolle Orientierungshilfe, um den rechtlichen Rahmen zu verstehen und Repoweringvorhaben erfolgreich umzusetzen.

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