Continental erhält vom Kraftfahrt-Bundesamt Zulassung für VDO DTCO 4.1

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Ab dem 21. August 2023 tritt ein Gesetz in Kraft, das vorschreibt, dass alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgestattet sein müssen. Diese gesetzliche Regelung gewährleistet während der Übergangsphase bis zur Implementierung des authentifizierten Galileo-Positionssignals Rechtssicherheit. Continental erkennt im DTCO 4.1 eine Grundlage für datenbasierte Services, die speziell auf die Bedürfnisse der Logistikbranche zugeschnitten sind.

Effiziente Kontrollen im Güterverkehr: Continental erhält Zulassung für den intelligenten Tachographen VDO DTCO 4.1

Infografik: Die Top-Neuerungen im aktualisierten VDO DTCO 4.1 Tachographen (Foto: Continental AG)

Infografik: Die Top-Neuerungen im aktualisierten VDO DTCO 4.1 Tachographen (Foto: Continental AG)

Die Typenzulassung für den VDO DTCO 4.1 von Continental wurde erfolgreich vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Diese aktualisierte Version des intelligenten Fahrtenschreibers wurde gemäß den Bestimmungen des EU-Mobilitätspakets 1 entwickelt und weist verschiedene neue und überarbeitete Funktionen auf. Durch die zuverlässigen Daten, die der Tachograph liefert, können effizientere Kontrollen im internationalen Güterverkehr durchgeführt werden. Dirk Gandras, verantwortlich für die Entwicklung von Tachographen im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions, äußerte seine Freude über die erfolgreiche Erteilung der Sicherheitszertifizierungen und der Typenzulassung für die zweite Generation des intelligenten Tachographen. Der Tachograph wird ab dem 21. August 2023 obligatorisch in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen zum Einsatz kommen.

Mehr Sicherheit und Gleichberechtigung: Europas Maßnahmen für den Straßenverkehr

Ab 2023: Intelligenter Tachograph 2.0 wird schrittweise zur Pflicht für Nutzfahrzeuge im internationalen Verkehr (Foto: Continental AG)

Ab 2023: Intelligenter Tachograph 2.0 wird schrittweise zur Pflicht für Nutzfahrzeuge im internationalen Verkehr (Foto: Continental AG)

Das EU-Mobilitätspaket 1 hat zum Ziel, die Arbeitskonditionen in der Transportbranche zu verbessern, indem es verschiedene Maßnahmen zur Förderung von fairem Wettbewerb und zur Steigerung der Verkehrssicherheit umsetzt. Neben der Regulierung der Ruhezeit legt das Paket besonderen Wert auf die Überwachung und den Nachweis von Kabotagefahrten sowie auf die Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit der Entsendung von Fahrpersonal. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Fahrer fair behandelt werden, dass Unternehmen gleiche Bedingungen vorfinden und dass die Straßenverkehrssicherheit erhöht wird.

Der neue intelligente Tachograph der zweiten Version wird eingeführt, um eine bessere Kontrolle und Durchsetzung von Vorschriften zu gewährleisten. Diese Weiterentwicklung des Tachographen, der bereits seit hundert Jahren eingesetzt wird, erhält nun erstmals zusätzliche Kontrollfunktionen vom Gesetzgeber. Neben der Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten ermöglicht der Tachograph der zweiten Generation eine erweiterte Überwachung und Dokumentation verschiedener Aspekte im Straßenverkehr.

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU 2021/1228) müssen alle kürzlich zugelassenen Nutzfahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen aufweisen, ab dem 21. August 2023 mit Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sein. Diese neuen intelligenten Tachographen ermöglichen eine genauere Aufzeichnung von Lenkzeiten, Ruhepausen und Geschwindigkeitsdaten, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften im Straßentransportsektor zu verbessern.

Ab Juli 2026 wird eine neue Regelung wirksam, wonach Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitende Fahrten durchführen, mit einem Tachographen ausgestattet sein müssen. Die renommierte Firma Continental schlägt vor, die Umrüstung während der obligatorischen Tachographenprüfung durchzuführen, um Unterbrechungen aufgrund von Werkstattaufenthalten möglichst kurz zu halten.

Transparenzgewinn und datenbasierte Services durch bahnbrechende technologische Entwicklungen

Eine der Hauptaufgaben des neuen DTCO 4.1 besteht darin, die Dokumentation von Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen zu optimieren. Um dieses Ziel zu erreichen, verfügt der DTCO 4.1 über ein GNSS-Modul (Globales Navigationssatellitensystem), das die Fahrzeugposition sowie Grenzübertritte automatisch erfasst und im Massenspeicher speichert. Durch die Integration einer Bluetooth-Schnittstelle wird eine verbesserte Konnektivität gewährleistet, wodurch es möglich ist, den Tachographen problemlos mit externen Geräten wie Smartphones auszulesen und zu steuern.

Bereits heute erfüllt der DTCO 4.1 alle Anforderungen für die neuen Fahrerkarten, die ab Ende 2024 verpflichtend sind und eine erweiterte Speicherkapazität von 28 auf 56 Tage aufweisen. Um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, verfügt der DTCO 4.1 über ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitszertifikat gemäß ISO/IEC-15408-Standard mit der Prüftiefe EAL 4+. Zusätzlich verwendet das System die Daten des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, was in Zukunft weitere Verbesserungen in Bezug auf die Datensicherheit mit sich bringen wird.

Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions, äußert Bedauern darüber, dass der Betreiber nicht rechtzeitig zum Marktstart im August die Authentifizierung der Galileo-Positionsdaten bereitstellen konnte. Dennoch hebt er hervor, dass die kürzlich verabschiedete Regulation (EU 2023/980) der Europäischen Kommission für Rechtssicherheit in dieser Übergangsphase gesorgt hat, was für alle Beteiligten erfreulich ist.

Bekannt aus dem DTCO 4.0 ist die ITS-Schnittstelle, die nun für die neue Version des Fahrtenschreibers vorgeschrieben ist. Mit dieser Schnittstelle werden intelligente Verkehrssysteme (ITS) unterstützt, wodurch zahlreiche zusätzliche Anwendungsszenarien ermöglicht werden. Der Tachograph hat die Fähigkeit, Daten in vertrauenswürdige, sichere und eindeutig zuordenbare Informationen umzuwandeln, was zu vielversprechenden Chancen führt.

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet der Tachograph eine Vielzahl von datenbasierten Services, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten eine erhebliche Erleichterung ihrer Arbeit ermöglichen. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist die bevorstehende Einführung der Tachographenmaut durch Continental und Axxès im Jahr 2024. Durch die Integration dieser Maut-Serviceleistungen wird der Tachograph als zentrale Datenquelle genutzt, um den Flottenbetreibern innovative Lösungen anzubieten. Dirk Gandras hebt hervor, dass gemeinsam mit Entwicklungspartnern, Kunden und Start-ups das volle Potenzial des Tachographen erschlossen werden soll, um die Servicelandschaft für Flotten und Fahrer kontinuierlich zu erweitern.

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