Nächste Beratung im Ortschaftsrat am 17.10.2023

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Während der Einwohnerversammlung am 15. September wurde intensiv über die mögliche Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf diskutiert. Es ist von großer Bedeutung zu erwähnen, dass die potenziellen Investoren bereits frühzeitig auf die Stadtverwaltung und den Ortschaftsrat zugegangen sind und dass sich der bisherige Austausch zwischen den Parteien äußerst sachlich gestaltet hat.

Zweifel an Bestand der Rechtslage nach 2027

Im Rahmen des Vorhabens sollen drei Windkraftanlagen in der Region errichtet werden. Zwei der Anlagen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Penig, jedoch ist sie nicht die endgültige Genehmigungsbehörde.

Im Bereich der Reitsportanlage ist die Errichtung der dritten Windkraftanlage geplant, welche sich in einem Abstand von unter 1000 Metern zur relevanten Wohnbebauung befindet, konkret ca. 885 Meter. Die Zustimmung sowohl des Ortschaftsrats als auch des Stadtrats ist notwendig, um diese Anlage genehmigen zu können.

Es gibt keine Gewissheit darüber, ob die aktuelle Rechtslage nach 2027 fortbesteht. Angesichts der Ausbauziele auf Bundesebene ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass sich daran etwas ändern wird.

Investoren bieten jährlichen Zufluss von 60-70 TEUR

Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 beabsichtigen die Investoren, die Möglichkeit der kommunalen Beteiligung umzusetzen. Dadurch könnte die Stadt jährlich mit etwa 60 bis 70 TEUR unterstützt werden, was bedeutende Projekte in der Region ermöglichen und die lokale Wirtschaft stärken könnte.

Windkraftanlagen: Beratung am 17.10.2023

Der Ortschaftsrat Langensteinbach wird am 17.10.2023 eine weitere Beratung zu diesem Thema abhalten. In dieser Sitzung werden zusätzliche Informationen präsentiert und mögliche Anfragen der Bürgerinnen und Bürger behandelt.

Windkraftprojekte in Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf: Informationsaustausch im Ortschaftsrat

Die geplante Errichtung von drei Windkraftanlagen in Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf hat das Potenzial, sowohl ökologische als auch finanzielle Vorteile für die Region zu bringen. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien könnte ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Zudem könnte die Stadt Penig durch die geplante kommunale Beteiligung nach § 6 EEG 2023 mit einer jährlichen finanziellen Unterstützung von ca. 60 bis 70 TEUR rechnen. Dieses Geld könnte für die Förderung lokaler Projekte und die Stärkung der Wirtschaft verwendet werden. Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, sich bei der bevorstehenden Beratung im Ortschaftsrat Langensteinbach am 17.10.2023 einzubringen und weitere Informationen zu erhalten.

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